Probezeit verlängern: Voraussetzungen und gesetzliche Regelungen (2026)

Probezeit verlängern: Ist das erlaubt? (2026)

Das Wichtigste in Kürze

  • Maximal 6 Monate: Eine Probezeit darf nach § 622 BGB höchstens sechs Monate dauern. Eine echte Verlängerung darüber hinaus ist nicht zulässig.
  • Aufstocken erlaubt: War die Probezeit kürzer vereinbart (z. B. drei Monate), kann sie bis zur Sechs-Monats-Grenze verlängert werden.
  • Alternative Verlängerung: Statt einer Verlängerung kündigt der Arbeitgeber manchmal mit einer verlängerten Kündigungsfrist – als „zweite Chance".
  • Krankheit: Eine Erkrankung verlängert die Probezeit im normalen Arbeitsverhältnis nicht automatisch.
  • Ausbildung: Hier gilt eine Probezeit von 1 bis 4 Monaten – eine Verlängerung über vier Monate ist unwirksam.

Das Ende deiner Probezeit naht und plötzlich steht der Wunsch im Raum, sie zu verlängern? Ob das überhaupt erlaubt ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Dieser Ratgeber erklärt dir, was rechtlich möglich ist, welche Alternativen Arbeitgeber nutzen und worauf du achten solltest – verständlich und mit Bezug auf die aktuelle Rechtslage. Wenn du dich beruflich neu orientieren willst, findest du passende Stellen in der Jobbörse von meinestelle.de.

Renate Wienkoop Veröffentlicht: 12.07.2026 6 Min. Lesezeit

Wie lange darf eine Probezeit dauern?

Die gesetzliche Obergrenze ist eindeutig: Eine Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern (§ 622 Abs. 3 BGB). In dieser Zeit gilt die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Nach sechs Monaten greift in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitenden außerdem der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG).

Wichtig: Die sechs Monate sind eine feste Grenze. Eine Vereinbarung, die eine längere Probezeit vorsieht, ist insoweit unwirksam.

Kann der Arbeitgeber die Probezeit verlängern?

Eine echte Verlängerung der Probezeit über sechs Monate hinaus ist nicht möglich. Es gibt aber zwei Konstellationen, die in der Praxis vorkommen:

  • Aufstocken bis zur Grenze: Wurde die Probezeit kürzer vereinbart – etwa drei oder vier Monate –, können beide Parteien sie einvernehmlich bis zur Sechs-Monats-Grenze verlängern.
  • Kündigung mit verlängerter Kündigungsfrist: Ist sich der Arbeitgeber am Ende der Probezeit unsicher, kann er statt einer endgültigen Entscheidung mit einer verlängerten Kündigungsfrist kündigen. Das Bundesarbeitsgericht hat das grundsätzlich für zulässig erklärt. So bekommst du faktisch eine „zweite Chance", dich zu beweisen – das Arbeitsverhältnis endet aber automatisch, wenn du nicht überzeugst.

In beiden Fällen sollte die Vereinbarung schriftlich festgehalten werden.

Verlängert eine Krankheit die Probezeit?

Nein. Bist du während der Probezeit krank, verlängert sich die Probezeit dadurch nicht automatisch – anders als viele annehmen. Der vereinbarte Zeitraum läuft trotz Krankschreibung normal weiter. Der Arbeitgeber kann allenfalls über eine der oben genannten Alternativen reagieren, wenn er sich noch kein abschließendes Bild machen konnte.

Sonderfall Ausbildung: andere Regeln

In einem Ausbildungsverhältnis gelten eigene Vorschriften nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG):

  • Die Probezeit dauert mindestens einen und höchstens vier Monate (§ 20 BBiG).
  • Eine vertragliche Verlängerung über vier Monate hinaus ist unwirksam (§ 25 BBiG).
  • Ausnahme: Wird die Ausbildung um mehr als ein Drittel der Probezeit unterbrochen (z. B. durch längere Krankheit), verlängert sich die Probezeit automatisch um den Unterbrechungszeitraum.
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Was bedeutet das für dich als Arbeitnehmer?

  • Frühzeitig das Gespräch suchen: Hol dir vor dem Ende der Probezeit aktiv Feedback. So erkennst du rechtzeitig, wo du stehst.
  • Verlängerte Kündigungsfrist verstehen: Wird dir mit verlängerter Frist gekündigt, ist das ein Signal – nutze die Zeit, um zu überzeugen oder dich parallel zu bewerben.
  • Vereinbarungen prüfen: Unterschreibe eine Verlängerung nur, wenn du die Bedingungen verstanden hast. Im Zweifel hilft eine arbeitsrechtliche Beratung.
  • Kündigungsschutz im Blick behalten: Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit greift der allgemeine Kündigungsschutz – unabhängig davon, wie die Probezeit benannt wurde.

Tipp: Eine Probezeit ist keine Einbahnstraße. Auch du prüfst in dieser Zeit, ob der Job zu dir passt – und kannst mit der Zwei-Wochen-Frist kündigen.

Die Wiedereinstellungszusage als faire Lösung

Manchmal ist am Ende der Probezeit weder eine klare Entscheidung noch eine echte Verlängerung möglich. Dann kommt neben der Kündigung mit verlängerter Frist eine weitere Option ins Spiel: die Wiedereinstellungszusage. Dabei kündigt der Arbeitgeber innerhalb der Probezeit, sichert dir aber für einen späteren Zeitraum die Wiedereinstellung zu, falls sich bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So bleibt dem Betrieb Flexibilität, während du eine konkrete Perspektive behältst.

Für dich als Arbeitnehmer ist wichtig:

  • Lass dir jede Zusage schriftlich geben – mündliche Versprechen sind schwer durchsetzbar.
  • Achte darauf, dass der zugesagte Zeitraum und die Bedingungen klar benannt sind.
  • Bedenke: Nach Ablauf von sechs Monaten greift der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz – eine Kündigung wird danach deutlich schwieriger.

Im Zweifel lohnt sich der kurze Check durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, bevor du einer Verlängerung oder Zusage zustimmst. So gehst du sicher, dass die Vereinbarung wirklich in deinem Interesse ist und keine versteckten Nachteile enthält.

Häufige Fragen zur Verlängerung der Probezeit (FAQ)

Darf die Probezeit über sechs Monate verlängert werden? Nein. Sechs Monate sind die gesetzliche Höchstdauer (§ 622 BGB). Eine echte Verlängerung darüber hinaus ist nicht zulässig.

Kann eine zu kurz vereinbarte Probezeit verlängert werden? Ja. War sie kürzer als sechs Monate, können beide Parteien sie einvernehmlich bis zur Sechs-Monats-Grenze verlängern.

Was ist eine Kündigung mit verlängerter Kündigungsfrist? Statt die Probezeit zu verlängern, kündigt der Arbeitgeber mit einer längeren Frist – als zweite Bewährungschance. Das Arbeitsverhältnis endet, wenn du nicht überzeugst.

Verlängert eine Krankheit die Probezeit? Im normalen Arbeitsverhältnis nicht. Der vereinbarte Zeitraum läuft trotz Krankschreibung weiter.

Wie lange dauert die Probezeit in der Ausbildung? Ein bis vier Monate. Eine Verlängerung über vier Monate ist unwirksam, außer bei einer Unterbrechung von mehr als einem Drittel der Probezeit.

Wann greift der Kündigungsschutz? Nach mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitenden.

Fazit

Eine Probezeit über sechs Monate hinaus gibt es nicht – wohl aber Wege, die einer Verlängerung nahekommen: das Aufstocken einer zu kurz vereinbarten Probezeit, die Kündigung mit verlängerter Frist oder eine Wiedereinstellungszusage. Für dich zählt vor allem, jede Vereinbarung schriftlich festzuhalten und den nahenden Kündigungsschutz im Blick zu behalten. Im Zweifel hilft eine kurze rechtliche Einschätzung, bevor du zustimmst.

Quellen

  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 622 (Kündigungsfristen, Probezeit) — gesetze-im-internet.de
  • Berufsbildungsgesetz (BBiG), §§ 20 und 25 (Probezeit in der Ausbildung) — gesetze-im-internet.de
  • Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.03.2002 (Kündigung mit verlängerter Auslauffrist) — bundesarbeitsgericht.de
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG), § 1 (Wartezeit) — gesetze-im-internet.de

Stand: Juni 2026. Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Weiterlesen im Magazin:

Infografik zur maximalen Probezeit in Deutschland mit Vergleich zwischen Probezeit in der Ausbildung (4 Monate), Aufstockung bis 6 Monate und gesetzlicher Höchstdauer von 6 Monaten.

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