
Das Wichtigste in Kürze
Das Ende deiner Probezeit naht und plötzlich steht der Wunsch im Raum, sie zu verlängern? Ob das überhaupt erlaubt ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Dieser Ratgeber erklärt dir, was rechtlich möglich ist, welche Alternativen Arbeitgeber nutzen und worauf du achten solltest – verständlich und mit Bezug auf die aktuelle Rechtslage. Wenn du dich beruflich neu orientieren willst, findest du passende Stellen in der Jobbörse von meinestelle.de.
Die gesetzliche Obergrenze ist eindeutig: Eine Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern (§ 622 Abs. 3 BGB). In dieser Zeit gilt die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Nach sechs Monaten greift in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitenden außerdem der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Wichtig: Die sechs Monate sind eine feste Grenze. Eine Vereinbarung, die eine längere Probezeit vorsieht, ist insoweit unwirksam.
Eine echte Verlängerung der Probezeit über sechs Monate hinaus ist nicht möglich. Es gibt aber zwei Konstellationen, die in der Praxis vorkommen:
In beiden Fällen sollte die Vereinbarung schriftlich festgehalten werden.
Nein. Bist du während der Probezeit krank, verlängert sich die Probezeit dadurch nicht automatisch – anders als viele annehmen. Der vereinbarte Zeitraum läuft trotz Krankschreibung normal weiter. Der Arbeitgeber kann allenfalls über eine der oben genannten Alternativen reagieren, wenn er sich noch kein abschließendes Bild machen konnte.
In einem Ausbildungsverhältnis gelten eigene Vorschriften nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG):

Tipp: Eine Probezeit ist keine Einbahnstraße. Auch du prüfst in dieser Zeit, ob der Job zu dir passt – und kannst mit der Zwei-Wochen-Frist kündigen.
Manchmal ist am Ende der Probezeit weder eine klare Entscheidung noch eine echte Verlängerung möglich. Dann kommt neben der Kündigung mit verlängerter Frist eine weitere Option ins Spiel: die Wiedereinstellungszusage. Dabei kündigt der Arbeitgeber innerhalb der Probezeit, sichert dir aber für einen späteren Zeitraum die Wiedereinstellung zu, falls sich bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So bleibt dem Betrieb Flexibilität, während du eine konkrete Perspektive behältst.
Für dich als Arbeitnehmer ist wichtig:
Im Zweifel lohnt sich der kurze Check durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, bevor du einer Verlängerung oder Zusage zustimmst. So gehst du sicher, dass die Vereinbarung wirklich in deinem Interesse ist und keine versteckten Nachteile enthält.
Darf die Probezeit über sechs Monate verlängert werden? Nein. Sechs Monate sind die gesetzliche Höchstdauer (§ 622 BGB). Eine echte Verlängerung darüber hinaus ist nicht zulässig.
Kann eine zu kurz vereinbarte Probezeit verlängert werden? Ja. War sie kürzer als sechs Monate, können beide Parteien sie einvernehmlich bis zur Sechs-Monats-Grenze verlängern.
Was ist eine Kündigung mit verlängerter Kündigungsfrist? Statt die Probezeit zu verlängern, kündigt der Arbeitgeber mit einer längeren Frist – als zweite Bewährungschance. Das Arbeitsverhältnis endet, wenn du nicht überzeugst.
Verlängert eine Krankheit die Probezeit? Im normalen Arbeitsverhältnis nicht. Der vereinbarte Zeitraum läuft trotz Krankschreibung weiter.
Wie lange dauert die Probezeit in der Ausbildung? Ein bis vier Monate. Eine Verlängerung über vier Monate ist unwirksam, außer bei einer Unterbrechung von mehr als einem Drittel der Probezeit.
Wann greift der Kündigungsschutz? Nach mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitenden.
Eine Probezeit über sechs Monate hinaus gibt es nicht – wohl aber Wege, die einer Verlängerung nahekommen: das Aufstocken einer zu kurz vereinbarten Probezeit, die Kündigung mit verlängerter Frist oder eine Wiedereinstellungszusage. Für dich zählt vor allem, jede Vereinbarung schriftlich festzuhalten und den nahenden Kündigungsschutz im Blick zu behalten. Im Zweifel hilft eine kurze rechtliche Einschätzung, bevor du zustimmst.
Stand: Juni 2026. Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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**Das Wichtigste in Kürze** * **Grundregel:** Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch mit Ablauf der Befristung – eine **ordentliche Kündigung ist normalerweise ausgeschlossen.** * **Ausnahme:** Eine fristgerechte Kündigung ist nur möglich, wenn sie im **Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart** ist (§ 15 Abs. 4 TzBfG). * **Immer möglich:** Eine **außerordentliche (fristlose) Kündigung** aus wichtigem Grund bleibt nach § 626 BGB zulässig. * **Gilt für beide Seiten:** Diese Regeln betreffen Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen. * **Alternative:** Über einen **Aufhebungsvertrag** lässt sich ein befristetes Arbeitsverhältnis einvernehmlich vorzeitig beenden. Du hast einen befristeten Arbeitsvertrag und möchtest vorzeitig raus – etwa wegen eines besseren Jobangebots? Dann gilt es, eine wichtige Besonderheit zu kennen: Befristete Verträge lassen sich nicht so einfach kündigen wie unbefristete. Dieser Ratgeber erklärt dir, wann eine Kündigung möglich ist, was das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sagt und welche Alternativen du hast. Passende neue Stellen findest du in der [Jobbörse von meinestelle.de](https://meinestelle.de).

**Das Wichtigste in Kürze** * **Was es ist:** Die fristgerechte (ordentliche) Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der **Kündigungsfrist**. * **Grundfrist:** Für Arbeitnehmer gelten **vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats** (§ 622 BGB). * **Schriftform:** Eine Kündigung ist nur **schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift** wirksam – E-Mail, Fax oder WhatsApp reichen nicht (§ 623 BGB). * **Kein Grund nötig:** Als Arbeitnehmer musst du **keinen Kündigungsgrund** angeben. * **Zugang zählt:** Maßgeblich ist, wann die Kündigung beim Empfänger **ankommt**, nicht das Datum des Schreibens. Du willst deinen Job kündigen und alles richtig machen? Eine fristgerechte Kündigung ist unkompliziert – wenn du Frist, Form und Inhalt beachtest. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Kündigung erst später wirkt. Dieser Ratgeber erklärt dir Schritt für Schritt, wie du korrekt kündigst, und gibt dir ein Muster an die Hand. Den nächsten Job findest du in der [Jobbörse von meinestelle.de](https://meinestelle.de).

**Das Wichtigste in Kürze** * **Zwei Arten:** Ein befristeter Arbeitsvertrag ist mit Sachgrund oder ohne Sachgrund möglich (geregelt im TzBfG). * **Ohne Sachgrund:** Die sachgrundlose Befristung ist bis zu **zwei Jahre** zulässig, mit höchstens **drei Verlängerungen** (§ 14 Abs. 2 TzBfG). * **Schriftform:** Jede Befristung muss **schriftlich** vereinbart sein – sonst gilt der Vertrag als unbefristet (§ 14 Abs. 4 TzBfG). * **Vorbeschäftigungsverbot:** Ohne Sachgrund geht es in der Regel nur, wenn du beim selben Arbeitgeber noch nicht beschäftigt warst. * **Ende:** Ein befristeter Vertrag endet automatisch mit Ablauf – eine ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn sie vereinbart wurde (§ 15 Abs. 4 TzBfG). Du hast ein Jobangebot mit befristetem Arbeitsvertrag und fragst dich, was das für dich bedeutet? Eine Befristung ist weit verbreitet – beim Berufseinstieg, bei Projekten oder als Vertretung. Wichtig ist, dass du deine Rechte kennst: Wie lange darf befristet werden, wie oft verlängert, und wann wird aus der Befristung ein unbefristeter Vertrag? Dieser Ratgeber erklärt dir die Regeln des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) verständlich. Den nächsten Job – befristet oder unbefristet – findest du in der [Jobbörse von meinestelle.de](https://meinestelle.de).
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