
Das Wichtigste in Kürze
Du willst deinen Job kündigen und alles richtig machen? Eine fristgerechte Kündigung ist unkompliziert – wenn du Frist, Form und Inhalt beachtest. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Kündigung erst später wirkt. Dieser Ratgeber erklärt dir Schritt für Schritt, wie du korrekt kündigst, und gibt dir ein Muster an die Hand. Den nächsten Job findest du in der Jobbörse von meinestelle.de.

Die fristgerechte Kündigung – auch ordentliche Kündigung genannt – beendet ein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist. Sie ist der Normalfall und der Gegensatz zur fristlosen (außerordentlichen) Kündigung, die nur bei einem wichtigen Grund möglich ist. Beenden kannst du das Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer jederzeit fristgerecht – einen Kündigungsgrund musst du dabei nicht nennen.
Die gesetzlichen Fristen stehen in § 622 BGB:
Ein Blick in deinen Arbeitsvertrag und einen eventuell geltenden Tarifvertrag lohnt sich: Dort können abweichende – meist längere – Fristen vereinbart sein.
| Situation | Kündigungsfrist (Arbeitnehmer) |
| Probezeit | 2 Wochen, zu jedem Tag |
| Nach der Probezeit | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| Abweichung möglich | durch Arbeits- oder Tarifvertrag |
Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie die Schriftform einhält (§ 623 BGB). Das bedeutet konkret:
Übergib die Kündigung am besten persönlich (mit Zeugen) oder per Einschreiben, damit du den Zugang nachweisen kannst.
Ein fristgerechtes Kündigungsschreiben ist kurz und klar. Diese Bestandteile gehören hinein:
„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt sowie den Beendigungszeitpunkt schriftlich. Außerdem bitte ich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Mit freundlichen Grüßen, [Unterschrift]"
Der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt" schützt dich, falls du dich beim Datum vertust – die Kündigung wirkt dann automatisch zum korrekten Termin.
Damit deine Kündigung wirksam ist und kein Streit entsteht, solltest du typische Fehler kennen:
Nutze als Grundlage eine geprüfte Vorlage oder ein Beispiel, aber passe Datum und Formulierung an deine Situation an. Berücksichtige außerdem deine Betriebszugehörigkeit: Sie verändert zwar nicht deine eigene Grundfrist, ist aber wichtig, falls der Arbeitgeber kündigt. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt das Kündigungsschreiben kurz gegenlesen, bevor er es abschickt.
Wie lang ist die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer? Die gesetzliche Grundfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 BGB). In der Probezeit sind es zwei Wochen.
Muss ich einen Kündigungsgrund angeben? Nein. Als Arbeitnehmer kannst du ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen.
Reicht eine Kündigung per E-Mail? Nein. Eine Kündigung ist nur schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift wirksam (§ 623 BGB).
Was bedeutet „zum nächstmöglichen Zeitpunkt"? Dieser Zusatz sorgt dafür, dass die Kündigung auch dann zum korrekten Termin wirkt, wenn du dich beim Datum verrechnet hast.
Wann gilt die Kündigung als zugegangen? Mit dem Zeitpunkt, zu dem sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt – etwa im Briefkasten. Der Zugang, nicht das Schreibdatum, ist entscheidend.
Kann ich während der Kündigungsfrist noch Urlaub nehmen? Ja. Offenen Resturlaub kannst du in der Kündigungsfrist nehmen oder dir auszahlen lassen.
Eine fristgerechte Kündigung ist kein Hexenwerk: Halte die Frist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende ein, wahre die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift und sichere den Zugang ab. Mit einem klaren Kündigungsschreiben und dem Zusatz „zum nächstmöglichen Zeitpunkt" bist du auf der sicheren Seite. Kündige am besten erst, wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist.
Stand: Juni 2026. Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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**Das Wichtigste in Kürze** * **Maximal 6 Monate:** Eine Probezeit darf nach § 622 BGB höchstens sechs Monate dauern. Eine echte Verlängerung darüber hinaus ist **nicht zulässig**. * **Aufstocken erlaubt:** War die Probezeit kürzer vereinbart (z. B. drei Monate), kann sie bis zur **Sechs-Monats-Grenze** verlängert werden. * **Alternative Verlängerung:** Statt einer Verlängerung kündigt der Arbeitgeber manchmal mit einer **verlängerten Kündigungsfrist** – als „zweite Chance". * **Krankheit:** Eine Erkrankung verlängert die Probezeit im normalen Arbeitsverhältnis nicht automatisch. * **Ausbildung:** Hier gilt eine Probezeit von **1 bis 4 Monaten** – eine Verlängerung über vier Monate ist unwirksam. Das Ende deiner Probezeit naht und plötzlich steht der Wunsch im Raum, sie zu verlängern? Ob das überhaupt erlaubt ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Dieser Ratgeber erklärt dir, was rechtlich möglich ist, welche Alternativen Arbeitgeber nutzen und worauf du achten solltest – verständlich und mit Bezug auf die aktuelle Rechtslage. Wenn du dich beruflich neu orientieren willst, findest du passende Stellen in der [Jobbörse von meinestelle.de](https://meinestelle.de).

**Das Wichtigste in Kürze** * **Grundregel:** Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch mit Ablauf der Befristung – eine **ordentliche Kündigung ist normalerweise ausgeschlossen.** * **Ausnahme:** Eine fristgerechte Kündigung ist nur möglich, wenn sie im **Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart** ist (§ 15 Abs. 4 TzBfG). * **Immer möglich:** Eine **außerordentliche (fristlose) Kündigung** aus wichtigem Grund bleibt nach § 626 BGB zulässig. * **Gilt für beide Seiten:** Diese Regeln betreffen Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen. * **Alternative:** Über einen **Aufhebungsvertrag** lässt sich ein befristetes Arbeitsverhältnis einvernehmlich vorzeitig beenden. Du hast einen befristeten Arbeitsvertrag und möchtest vorzeitig raus – etwa wegen eines besseren Jobangebots? Dann gilt es, eine wichtige Besonderheit zu kennen: Befristete Verträge lassen sich nicht so einfach kündigen wie unbefristete. Dieser Ratgeber erklärt dir, wann eine Kündigung möglich ist, was das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sagt und welche Alternativen du hast. Passende neue Stellen findest du in der [Jobbörse von meinestelle.de](https://meinestelle.de).

**Das Wichtigste in Kürze** * Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – unabhängig von Kündigungsfristen und Kündigungsschutz. * Geht die Initiative von dir als Arbeitnehmer aus, droht fast immer eine Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III). * Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es beim Aufhebungsvertrag nicht – sie ist reine Verhandlungssache. * Der Aufhebungsvertrag bedarf zwingend der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). * Lass dir Bedenkzeit geben, hol dir Beratung und regle Arbeitszeugnis, Resturlaub und Freistellung vor der Unterschrift. Du willst deinen Job aus eigenem Antrieb verlassen und überlegst, ob ein Aufhebungsvertrag der schnellste Weg ist? Das kann sinnvoll sein – birgt aber Risiken, die viele unterschätzen. Vor allem beim Arbeitslosengeld kann ein Aufhebungsvertrag auf eigenen Wunsch teuer werden. In diesem Beitrag erfährst du, worauf du achten musst, wann eine Sperrzeit droht und wie du dich vor Nachteilen schützt. Falls du den Wechsel planst: In der [Jobbörse von meinestelle.de](https://meinestelle.de) findest du regionale Stellen, bevor du etwas unterschreibst.
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