Befristeten Arbeitsvertrag kündigen – Kündigung und Aufhebungsvertrag richtig regeln

Befristeten Arbeitsvertrag kündigen: Geht das? (2026)

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundregel: Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch mit Ablauf der Befristung – eine ordentliche Kündigung ist normalerweise ausgeschlossen.
  • Ausnahme: Eine fristgerechte Kündigung ist nur möglich, wenn sie im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart ist (§ 15 Abs. 4 TzBfG).
  • Immer möglich: Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung aus wichtigem Grund bleibt nach § 626 BGB zulässig.
  • Gilt für beide Seiten: Diese Regeln betreffen Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen.
  • Alternative: Über einen Aufhebungsvertrag lässt sich ein befristetes Arbeitsverhältnis einvernehmlich vorzeitig beenden.

Du hast einen befristeten Arbeitsvertrag und möchtest vorzeitig raus – etwa wegen eines besseren Jobangebots? Dann gilt es, eine wichtige Besonderheit zu kennen: Befristete Verträge lassen sich nicht so einfach kündigen wie unbefristete. Dieser Ratgeber erklärt dir, wann eine Kündigung möglich ist, was das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sagt und welche Alternativen du hast. Passende neue Stellen findest du in der Jobbörse von meinestelle.de.

Renate Wienkoop Veröffentlicht: 12.07.2026 6 Min. Lesezeit
Person unterschreibt einen Arbeitsvertrag im Gespräch mit einem Berater – Symbolbild für die Kündigung oder vorzeitige Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags.

Kann man einen befristeten Arbeitsvertrag kündigen?

Die wichtigste Regel zuerst: Ein befristeter Arbeitsvertrag ist auf ein Enddatum oder einen Zweck ausgelegt und endet automatisch mit Ablauf der Befristung. Eine ordentliche (fristgerechte) Kündigung vor diesem Zeitpunkt ist deshalb grundsätzlich ausgeschlossen – das gilt für dich als Arbeitnehmer ebenso wie für deinen Arbeitgeber.

Diese Einschränkung steht in § 15 Abs. 4 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz). Sie soll beiden Seiten Planungssicherheit für die vereinbarte Laufzeit geben.

Wann ist eine ordentliche Kündigung doch möglich?

Es gibt eine entscheidende Ausnahme: Eine fristgerechte Kündigung des befristeten Vertrags ist möglich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde – und zwar:

  • im Arbeitsvertrag selbst (eine sogenannte Kündigungsklausel), oder
  • in einem anwendbaren Tarifvertrag.

Steht eine solche Regelung im Vertrag, gelten die normalen Kündigungsfristen nach § 622 BGB (in der Regel vier Wochen, in einer vereinbarten Probezeit zwei Wochen). Wirf also zuerst einen Blick in deinen Arbeitsvertrag – dort entscheidet sich, ob du ordentlich kündigen kannst.

Außerordentliche Kündigung: immer möglich

Unabhängig davon, ob eine ordentliche Kündigung vereinbart ist, bleibt die außerordentliche (fristlose) Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB zulässig. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dir die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der Befristung nicht zugemutet werden kann – etwa bei ausbleibender Lohnzahlung oder schweren Pflichtverletzungen. Die Hürden dafür sind allerdings hoch.

Welche Alternativen hast du?

Willst du vorzeitig raus, ohne dass dein Vertrag eine Kündigungsklausel enthält, bleiben dir vor allem zwei Wege:

  • Aufhebungsvertrag: Du beendest das Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit deinem Arbeitgeber. Das ist der häufigste und unkomplizierteste Weg – beachte aber das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
  • Auslaufen lassen: Wenn das Ende der Befristung ohnehin nah ist, kann es sinnvoll sein, den Vertrag einfach auslaufen zu lassen.

Tipp: Suchst du wegen eines neuen Jobs den Ausstieg, sprich offen mit deinem Arbeitgeber. Oft findet sich eine einvernehmliche Lösung – etwa ein vorgezogenes Enddatum per Aufhebungsvertrag.

Befristung mit oder ohne Sachgrund – kurz erklärt

Für das Verständnis hilft die Unterscheidung der Befristungsarten:

  • Befristung mit Sachgrund: etwa zur Vertretung (Elternzeit, Krankheit) oder für ein Projekt. Sie kann auch länger als zwei Jahre laufen.
  • Sachgrundlose Befristung: ohne besonderen Grund zulässig, aber maximal zwei Jahre und in diesem Zeitraum höchstens dreimal verlängerbar.

In beiden Fällen gilt für die vorzeitige Kündigung dieselbe Regel: nur bei vereinbarter Kündigungsmöglichkeit oder aus wichtigem Grund.

Was passiert am Ende der Befristung?

Läuft die Befristung aus, endet das Arbeitsverhältnis automatisch – es braucht keine Kündigung. Wichtig: Arbeitest du nach dem Enddatum mit Wissen des Arbeitgebers einfach weiter, kann sich das befristete in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umwandeln (§ 15 Abs. 6 TzBfG). Kläre den Status daher rechtzeitig.

Worauf du bei der Kündigungsklausel achten solltest

Ob du deinen befristeten Vertrag vorzeitig beenden kannst, entscheidet meist eine einzige Stelle im Vertrag: die Kündigungsklausel. Prüfe daher genau:

  • Steht im Vertrag ausdrücklich, dass eine ordentliche Kündigung möglich ist?
  • Welche Fristen und Termine gelten dann?
  • Gilt die Klausel für beide Seiten – also auch für den Arbeitgeber?

Fehlt eine solche Klausel, bleibt das befristete Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf bestehen, sofern kein wichtiger Grund vorliegt. Eine außerordentliche Kündigung wegen schwerer Pflichtverletzungen ist zwar möglich, aber an hohe Hürden geknüpft.

Beachte außerdem die Grenzen des Befristungsgesetzes (TzBfG): Eine sachgrundlose Befristung darf höchstens zwei Jahre dauern. Wird sie überschritten oder fehlerhaft verlängert, kann aus dem befristeten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen – mit vollem Kündigungsschutz. Solche Ausnahmen sind für dich oft vorteilhaft.

Tipp: Lass deinen Vertrag im Zweifel von einem Fachanwalt prüfen, bevor du kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst. So kennst du deine Rechte genau und vermeidest unnötige Nachteile.

Häufige Fragen zur Kündigung eines befristeten Vertrags (FAQ)

Kann ich einen befristeten Arbeitsvertrag vorzeitig kündigen? Nur, wenn die ordentliche Kündigung im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart ist. Sonst ist sie ausgeschlossen (§ 15 Abs. 4 TzBfG).

Gilt das auch für den Arbeitgeber? Ja. Auch der Arbeitgeber kann einen befristeten Vertrag nur ordentlich kündigen, wenn dies vereinbart wurde.

Ist eine fristlose Kündigung möglich? Ja. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB bleibt immer zulässig – die Anforderungen sind aber hoch.

Welche Frist gilt, wenn eine Kündigung vereinbart ist? Dann gelten die normalen Fristen nach § 622 BGB, in der Regel vier Wochen, in der Probezeit zwei Wochen.

Wie komme ich sonst vorzeitig raus? Meist über einen Aufhebungsvertrag im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber – achte dabei auf das Sperrzeit-Risiko.

Muss ich am Ende der Befristung kündigen? Nein. Der Vertrag endet automatisch. Arbeitest du danach einfach weiter, kann er sich aber in einen unbefristeten umwandeln.

Fazit

Merk dir die Grundregel: Ein befristeter Arbeitsvertrag ist vorzeitig nur kündbar, wenn eine Kündigungsklausel im Arbeits- oder Tarifvertrag steht – sonst läuft er bis zum Ende. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt immer möglich, ist aber die Ausnahme. Willst du früher raus, ist der Aufhebungsvertrag meist der praktikabelste Weg. Prüfe deinen Vertrag genau, bevor du handelst.

Quellen

  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), § 15 — gesetze-im-internet.de
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 626 (außerordentliche Kündigung) und § 622 (Fristen) — gesetze-im-internet.de
  • Bundesarbeitsgericht: Rechtsprechung zur Kündigung befristeter Arbeitsverträge — bundesarbeitsgericht.de

Stand: Juni 2026. Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Weiterlesen im Magazin:

Infografik zur Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags mit Übersicht zu Kündigungsklausel, Tarifvertrag, § 15 TzBfG, § 626 BGB, Aufhebungsvertrag und möglichen Alternativen zur vorzeitigen Beendigung.

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