
Das Wichtigste in Kürze
Dein Arbeitgeber legt dir einen Aufhebungsvertrag vor – und du fragst dich, was das für dein Arbeitslosengeld bedeutet? Zu Recht: Ein Aufhebungsvertrag kann dich bares Geld kosten, wenn du die Regeln nicht kennst. Denn anders als bei einer Kündigung beendest du das Arbeitsverhältnis hier freiwillig mit. Dieser Ratgeber zeigt dir, wann eine Sperrzeit droht, wie du sie vermeidest und worauf du vor der Unterschrift achten solltest. Wenn du dich beruflich neu orientieren möchtest, findest du passende Stellen in der Jobbörse von meinestelle.de.

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, mit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. Beide Parteien unterschreiben – deshalb spricht man auch von einem zweiseitigen Vertrag. Die wichtigsten Merkmale:
Gerade weil der Kündigungsschutz wegfällt, solltest du einen Aufhebungsvertrag nie übereilt unterschreiben.
Die Agentur für Arbeit geht davon aus, dass du durch deine Unterschrift die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hast. Die Folge ist eine Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe nach § 159 SGB III:
Dazu kommt ein zweiter möglicher Nachteil: Wird im Aufhebungsvertrag eine Abfindung gezahlt und die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, kann das Arbeitslosengeld zusätzlich ruhen (§ 158 SGB III).
Eine Sperrzeit entfällt, wenn du einen wichtigen Grund für den Aufhebungsvertrag hast. Die Bundesagentur für Arbeit erkennt insbesondere folgende Fälle an:
Beim Klassiker „drohende betriebsbedingte Kündigung" gelten zusätzliche Voraussetzungen, damit die Agentur für Arbeit keine Sperrzeit verhängt:
Tipp: Lass dir den Grund (z. B. den drohenden Arbeitsplatzabbau) im Aufhebungsvertrag schriftlich bestätigen. Das hilft dir gegenüber der Agentur für Arbeit.
Das hängt von deiner Situation ab. Diese Übersicht hilft dir bei der Einordnung:
| Kriterium | Aufhebungsvertrag | Kündigung durch Arbeitgeber |
| Zustandekommen | Beide unterschreiben | Einseitig durch Arbeitgeber |
| Kündigungsfrist | frei verhandelbar | gesetzlich/vertraglich fest |
| Kündigungsschutzklage | praktisch ausgeschlossen | innerhalb von 3 Wochen möglich |
| Abfindung | verhandelbar | nur in bestimmten Fällen |
| Sperrzeit-Risiko | hoch (ohne wichtigen Grund) | gering |
Ein Aufhebungsvertrag lohnt sich vor allem, wenn du bereits einen neuen Job hast oder eine attraktive Abfindung aushandeln kannst. Ist dir hingegen das Arbeitslosengeld wichtig, ist Vorsicht geboten.
Bevor du unterschreibst, solltest du die wichtigsten Nachteile kennen:
Achte außerdem auf klare Formulierungen im Vertrag – etwa zum Beendigungsdatum, zur Abfindung in Bruttomonatsgehältern und zu einem wohlwollenden Zeugnis.
Bekomme ich nach einem Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld? Ja, dein Anspruch bleibt grundsätzlich bestehen. Allerdings droht in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.
Wie lange dauert die Sperrzeit? Die Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe beträgt in der Regel zwölf Wochen. Zusätzlich verkürzt sie den Gesamtanspruch um ein Viertel.
Wie kann ich die Sperrzeit vermeiden? Indem du einen wichtigen Grund nachweist – etwa eine drohende betriebsbedingte Kündigung bei eingehaltener Kündigungsfrist und einer Abfindung von 0,25 bis 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.
Wie hoch ist eine übliche Abfindung? Als Faustregel gelten 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Die Höhe ist aber Verhandlungssache und kann höher oder niedriger ausfallen.
Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? Nein. Niemand kann dich dazu zwingen. Du kannst Bedenkzeit verlangen und den Vertrag ablehnen.
Sollte ich mich vor der Unterschrift beraten lassen? Ja. Eine arbeitsrechtliche Beratung ist sinnvoll, da du mit der Unterschrift auf den Kündigungsschutz verzichtest.
Stand: Juni 2026. Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Lass einen konkreten Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift prüfen.
Du planst nach dem Aufhebungsvertrag den Neustart? In der Jobbörse von meinestelle.de findest du regionale Stellen bei KMU und im Handwerk.


**Das Wichtigste in Kürze** * **Grundregel:** Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch mit Ablauf der Befristung – eine **ordentliche Kündigung ist normalerweise ausgeschlossen.** * **Ausnahme:** Eine fristgerechte Kündigung ist nur möglich, wenn sie im **Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart** ist (§ 15 Abs. 4 TzBfG). * **Immer möglich:** Eine **außerordentliche (fristlose) Kündigung** aus wichtigem Grund bleibt nach § 626 BGB zulässig. * **Gilt für beide Seiten:** Diese Regeln betreffen Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen. * **Alternative:** Über einen **Aufhebungsvertrag** lässt sich ein befristetes Arbeitsverhältnis einvernehmlich vorzeitig beenden. Du hast einen befristeten Arbeitsvertrag und möchtest vorzeitig raus – etwa wegen eines besseren Jobangebots? Dann gilt es, eine wichtige Besonderheit zu kennen: Befristete Verträge lassen sich nicht so einfach kündigen wie unbefristete. Dieser Ratgeber erklärt dir, wann eine Kündigung möglich ist, was das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sagt und welche Alternativen du hast. Passende neue Stellen findest du in der [Jobbörse von meinestelle.de](https://meinestelle.de).

**Das Wichtigste in Kürze** * **Zwei Arten:** Ein befristeter Arbeitsvertrag ist mit Sachgrund oder ohne Sachgrund möglich (geregelt im TzBfG). * **Ohne Sachgrund:** Die sachgrundlose Befristung ist bis zu **zwei Jahre** zulässig, mit höchstens **drei Verlängerungen** (§ 14 Abs. 2 TzBfG). * **Schriftform:** Jede Befristung muss **schriftlich** vereinbart sein – sonst gilt der Vertrag als unbefristet (§ 14 Abs. 4 TzBfG). * **Vorbeschäftigungsverbot:** Ohne Sachgrund geht es in der Regel nur, wenn du beim selben Arbeitgeber noch nicht beschäftigt warst. * **Ende:** Ein befristeter Vertrag endet automatisch mit Ablauf – eine ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn sie vereinbart wurde (§ 15 Abs. 4 TzBfG). Du hast ein Jobangebot mit befristetem Arbeitsvertrag und fragst dich, was das für dich bedeutet? Eine Befristung ist weit verbreitet – beim Berufseinstieg, bei Projekten oder als Vertretung. Wichtig ist, dass du deine Rechte kennst: Wie lange darf befristet werden, wie oft verlängert, und wann wird aus der Befristung ein unbefristeter Vertrag? Dieser Ratgeber erklärt dir die Regeln des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) verständlich. Den nächsten Job – befristet oder unbefristet – findest du in der [Jobbörse von meinestelle.de](https://meinestelle.de).

Das Wichtigste in Kürze * Ein Ausbildungsverhältnis kann jederzeit einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag (Auflösungsvertrag) beendet werden – unabhängig von Kündigungsfristen. * Der Aufhebungsvertrag bedarf der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB, § 10 Abs. 2 BBiG). * Alternativ kannst du in der Probezeit jederzeit fristlos kündigen (§ 22 Abs. 1 BBiG), danach als Azubi mit vier Wochen Frist bei Berufsaufgabe oder -wechsel (§ 22 Abs. 2 BBiG). * Bei minderjährigen Auszubildenden müssen die gesetzlichen Vertreter (Eltern) mitunterschreiben. * Eine vorzeitige Beendigung der Ausbildung kann Folgen für Berufsausbildungsbeihilfe und Arbeitslosengeld haben. Du steckst in der Ausbildung und möchtest sie vorzeitig beenden – vielleicht, weil der Beruf doch nicht passt oder du den Ausbildungsbetrieb wechseln willst? Ein Aufhebungsvertrag ist dafür oft der schnellste Weg, weil er das Ausbildungsverhältnis einvernehmlich auflöst. Doch es gibt Besonderheiten, die du als Azubi kennen solltest – von der Schriftform über die Zustimmung der Eltern bis zu den Folgen für deine Finanzen. In diesem Beitrag bekommst du den Überblick. Und wenn du dich neu orientieren willst, findest du Ausbildungs- und Einstiegsstellen in der [Jobbörse von meinestelle.de](https://meinestelle.de).
© Alle Rechte vorbehalten - meinestelle.de | azubistelle.de