Aufhebungsvertrag in der Ausbildung: Einvernehmliche Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Aufhebungsvertrag in der Ausbildung (2026)

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Ausbildungsverhältnis kann jederzeit einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag (Auflösungsvertrag) beendet werden – unabhängig von Kündigungsfristen.
  • Der Aufhebungsvertrag bedarf der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB, § 10 Abs. 2 BBiG).
  • Alternativ kannst du in der Probezeit jederzeit fristlos kündigen (§ 22 Abs. 1 BBiG), danach als Azubi mit vier Wochen Frist bei Berufsaufgabe oder -wechsel (§ 22 Abs. 2 BBiG).
  • Bei minderjährigen Auszubildenden müssen die gesetzlichen Vertreter (Eltern) mitunterschreiben.
  • Eine vorzeitige Beendigung der Ausbildung kann Folgen für Berufsausbildungsbeihilfe und Arbeitslosengeld haben.

Du steckst in der Ausbildung und möchtest sie vorzeitig beenden – vielleicht, weil der Beruf doch nicht passt oder du den Ausbildungsbetrieb wechseln willst? Ein Aufhebungsvertrag ist dafür oft der schnellste Weg, weil er das Ausbildungsverhältnis einvernehmlich auflöst. Doch es gibt Besonderheiten, die du als Azubi kennen solltest – von der Schriftform über die Zustimmung der Eltern bis zu den Folgen für deine Finanzen. In diesem Beitrag bekommst du den Überblick. Und wenn du dich neu orientieren willst, findest du Ausbildungs- und Einstiegsstellen in der Jobbörse von meinestelle.de.

Renate Wienkoop Veröffentlicht: 11.07.2026 7 Min. Lesezeit
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Was ist ein Aufhebungsvertrag in der Ausbildung?

Ein Aufhebungsvertrag – auch Auflösungsvertrag genannt – ist eine Vereinbarung zwischen Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb, mit der das Ausbildungsverhältnis einvernehmlich beendet wird. Der große Vorteil: Ihr seid an keine Kündigungsfrist gebunden und könnt das Beendigungsdatum frei festlegen. Ein Aufhebungsvertrag ist sogar in Fällen möglich, in denen eine ordentliche Kündigung gar nicht zulässig wäre.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zwei Wegen, ein Ausbildungsverhältnis vorzeitig zu beenden:

  • Aufhebungsvertrag: beide Seiten sind einverstanden, freies Beendigungsdatum.
  • Kündigung: einseitige Erklärung, an bestimmte Voraussetzungen und Fristen gebunden.

Welcher Weg besser ist, hängt von der Situation ab. Der Aufhebungsvertrag ist der unkomplizierteste Weg, wenn beide Seiten ein gutes Einvernehmen haben.

Welche Form muss der Aufhebungsvertrag haben?

Der Aufhebungsvertrag in der Ausbildung muss schriftlich geschlossen werden. Das ergibt sich aus § 623 BGB und für das Berufsausbildungsverhältnis ergänzend aus § 10 Abs. 2 BBiG, der auf die Vorschriften für Arbeitsverhältnisse verweist. Konkret bedeutet das:

  • Der Vertrag muss eigenhändig von beiden Parteien unterschrieben werden.
  • Die elektronische Form (E-Mail, Scan, einfache digitale Signatur) ist ausgeschlossen.
  • Ohne Schriftform ist der Vertrag nichtig – das Ausbildungsverhältnis besteht dann fort.

Bewahre dein eigenes, im Original unterschriebenes Exemplar gut auf.

Müssen meine Eltern unterschreiben?

Bist du noch minderjährig, also unter 18 Jahre alt, reicht deine Unterschrift allein nicht aus. Ein Aufhebungsvertrag ist ein einschneidendes Rechtsgeschäft – deshalb müssen deine gesetzlichen Vertreter, also in der Regel deine Eltern, dem Vertrag zustimmen und mitunterschreiben. Auch eine Kündigung gegenüber einem minderjährigen Azubi muss an die gesetzlichen Vertreter gerichtet werden. Bist du bereits volljährig, unterschreibst du allein.

Welche Alternativen zum Aufhebungsvertrag gibt es?

Wenn dein Ausbildungsbetrieb einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmt, bleibt dir die Kündigung. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt in § 22 genau, wann und wie du als Azubi kündigen kannst:

SituationMöglichkeitFristGrundlage
ProbezeitBeide Seiten können jederzeit kündigenohne Frist§ 22 Abs. 1 BBiG
Nach Probezeit, du gibst Beruf auf oder wechselstDu kannst kündigen4 Wochen§ 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG
Nach Probezeit, wichtiger GrundBeide Seiten können fristlos kündigenohne Frist§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG

Die Probezeit in der Ausbildung dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate (§ 20 BBiG). In dieser Zeit könnt ihr beide jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen.

Nach der Probezeit ist die Kündigung für dich als Azubi nur eingeschränkt möglich. Du kannst mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn du die Berufsausbildung ganz aufgeben oder dich für einen anderen Beruf ausbilden lassen willst. Der reine Wechsel des Ausbildungsbetriebs im selben Beruf zählt allerdings nicht als Kündigungsgrund – hierfür brauchst du das Einvernehmen des Betriebs, also einen Aufhebungsvertrag. Die Kündigung muss schriftlich und nach der Probezeit unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

Welche Folgen hat die vorzeitige Beendigung?

Ein Aufhebungsvertrag in der Ausbildung wirkt sich auf mehrere Bereiche aus. Diese Punkte solltest du vorher klären:

  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Wenn du BAB beziehst, kann die vorzeitige Beendigung den Anspruch beenden. Setzt du die Ausbildung anderswo fort, prüfe rechtzeitig, ob die BAB weiterläuft.
  • Arbeitslosengeld: Beim Übergang in die Arbeitslosigkeit kann – wie bei Arbeitnehmern – eine Sperrzeit nach § 159 SGB III drohen, wenn du die Ausbildung ohne wichtigen Grund auf eigene Initiative beendest. Voraussetzung für Arbeitslosengeld ist außerdem, dass du die nötigen Anwartschaftszeiten erfüllst.
  • Abfindung: Einen Anspruch auf eine Abfindung gibt es beim Aufhebungsvertrag in der Ausbildung grundsätzlich nicht.
  • Krankenversicherung: Kläre, wie du nach der Ausbildung versichert bist – etwa über die Familienversicherung oder einen neuen Vertrag.
  • Anschlusslösung: Im Idealfall hast du bereits eine neue Ausbildungsstelle oder einen Plan B, bevor du unterschreibst.

Wichtig: Melde dich rechtzeitig arbeitsuchend bei der Bundesagentur für Arbeit, wenn keine nahtlose Anschlusslösung in Sicht ist.

Aufhebungsvertrag in der Ausbildung: So gehst du vor

Mit diesen Schritten vermeidest du Fehler:

  1. Gespräch suchen: Sprich offen mit deinem Ausbildungsbetrieb über deinen Wunsch. Ohne dessen Zustimmung gibt es keinen Aufhebungsvertrag.
  2. Inhalte festlegen: Klärt Beendigungsdatum, Resturlaub, Ausbildungszeugnis und gegebenenfalls die Rückgabe von Arbeitsmitteln.
  3. Zeugnis sichern: Du hast Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis. Halte fest, dass es qualifiziert und wohlwollend ausfällt.
  4. Schriftform wahren: Beide (bei Minderjährigen auch die Eltern) unterschreiben dasselbe Dokument.
  5. Beratung nutzen: Die zuständige Kammer (IHK oder Handwerkskammer) sowie die Ausbildungsberatung helfen kostenlos weiter. Auch eine Gewerkschaft (z. B. die DGB-Jugend) berät Azubis.
  6. Arbeitsagentur informieren: Melde dich rechtzeitig, um Nachteile bei BAB und Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Häufige Fragen zu Aufhebungsvertrag Ausbildung (FAQ)

Kann ich meine Ausbildung jederzeit per Aufhebungsvertrag beenden? Ja. Ein Ausbildungsverhältnis kann jederzeit einvernehmlich per Aufhebungsvertrag beendet werden, unabhängig von Kündigungsfristen. Voraussetzung ist die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs.

Welche Form braucht der Aufhebungsvertrag in der Ausbildung? Er muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift geschlossen werden (§ 623 BGB, § 10 Abs. 2 BBiG). Die elektronische Form ist ausgeschlossen, sonst ist der Vertrag nichtig.

Müssen bei minderjährigen Azubis die Eltern unterschreiben? Ja. Bei minderjährigen Auszubildenden müssen die gesetzlichen Vertreter dem Aufhebungsvertrag zustimmen und mitunterschreiben.

Wie kann ich kündigen, wenn kein Aufhebungsvertrag zustande kommt? In der Probezeit jederzeit ohne Frist (§ 22 Abs. 1 BBiG). Danach mit vier Wochen Frist, wenn du den Beruf aufgibst oder wechselst (§ 22 Abs. 2 BBiG), oder fristlos bei wichtigem Grund.

Bekomme ich nach der Ausbildung Arbeitslosengeld? Das hängt von deinen Anwartschaftszeiten ab. Beendest du die Ausbildung ohne wichtigen Grund selbst, kann zusätzlich eine Sperrzeit nach § 159 SGB III drohen.

Habe ich Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis? Ja. Bei Beendigung der Ausbildung hast du Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis. Vereinbare im Aufhebungsvertrag am besten ein qualifiziertes, wohlwollendes Zeugnis.

Fazit

Ein Aufhebungsvertrag ist der schnellste Weg, eine Ausbildung einvernehmlich zu beenden – ganz ohne Kündigungsfrist. Wichtig sind die Schriftform und, bei Minderjährigen, die Zustimmung der Eltern. Bedenke die Folgen für Berufsausbildungsbeihilfe und Arbeitslosengeld und kläre Zeugnis und Resturlaub vorher. Stimmt der Betrieb nicht zu, bleibt dir die Kündigung nach § 22 BBiG. Hol dir bei Kammer oder Gewerkschaft Rat.

Quellen

  • Berufsbildungsgesetz § 22 (Kündigung) — gesetze-im-internet.de
  • Berufsbildungsgesetz § 20 (Probezeit) — gesetze-im-internet.de
  • Bürgerliches Gesetzbuch § 623 (Schriftform) — gesetze-im-internet.de
  • Vorzeitige Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses — ihk.de
  • Aufhebungsvertrag in der Ausbildung — fachanwalt.de

Stand: Juni 2026. Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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