
Das Wichtigste in Kürze
Du steckst in der Ausbildung und möchtest sie vorzeitig beenden – vielleicht, weil der Beruf doch nicht passt oder du den Ausbildungsbetrieb wechseln willst? Ein Aufhebungsvertrag ist dafür oft der schnellste Weg, weil er das Ausbildungsverhältnis einvernehmlich auflöst. Doch es gibt Besonderheiten, die du als Azubi kennen solltest – von der Schriftform über die Zustimmung der Eltern bis zu den Folgen für deine Finanzen. In diesem Beitrag bekommst du den Überblick. Und wenn du dich neu orientieren willst, findest du Ausbildungs- und Einstiegsstellen in der Jobbörse von meinestelle.de.

Ein Aufhebungsvertrag – auch Auflösungsvertrag genannt – ist eine Vereinbarung zwischen Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb, mit der das Ausbildungsverhältnis einvernehmlich beendet wird. Der große Vorteil: Ihr seid an keine Kündigungsfrist gebunden und könnt das Beendigungsdatum frei festlegen. Ein Aufhebungsvertrag ist sogar in Fällen möglich, in denen eine ordentliche Kündigung gar nicht zulässig wäre.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zwei Wegen, ein Ausbildungsverhältnis vorzeitig zu beenden:
Welcher Weg besser ist, hängt von der Situation ab. Der Aufhebungsvertrag ist der unkomplizierteste Weg, wenn beide Seiten ein gutes Einvernehmen haben.
Der Aufhebungsvertrag in der Ausbildung muss schriftlich geschlossen werden. Das ergibt sich aus § 623 BGB und für das Berufsausbildungsverhältnis ergänzend aus § 10 Abs. 2 BBiG, der auf die Vorschriften für Arbeitsverhältnisse verweist. Konkret bedeutet das:
Bewahre dein eigenes, im Original unterschriebenes Exemplar gut auf.
Bist du noch minderjährig, also unter 18 Jahre alt, reicht deine Unterschrift allein nicht aus. Ein Aufhebungsvertrag ist ein einschneidendes Rechtsgeschäft – deshalb müssen deine gesetzlichen Vertreter, also in der Regel deine Eltern, dem Vertrag zustimmen und mitunterschreiben. Auch eine Kündigung gegenüber einem minderjährigen Azubi muss an die gesetzlichen Vertreter gerichtet werden. Bist du bereits volljährig, unterschreibst du allein.
Wenn dein Ausbildungsbetrieb einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmt, bleibt dir die Kündigung. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt in § 22 genau, wann und wie du als Azubi kündigen kannst:
| Situation | Möglichkeit | Frist | Grundlage |
| Probezeit | Beide Seiten können jederzeit kündigen | ohne Frist | § 22 Abs. 1 BBiG |
| Nach Probezeit, du gibst Beruf auf oder wechselst | Du kannst kündigen | 4 Wochen | § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG |
| Nach Probezeit, wichtiger Grund | Beide Seiten können fristlos kündigen | ohne Frist | § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG |
Die Probezeit in der Ausbildung dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate (§ 20 BBiG). In dieser Zeit könnt ihr beide jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen.
Nach der Probezeit ist die Kündigung für dich als Azubi nur eingeschränkt möglich. Du kannst mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn du die Berufsausbildung ganz aufgeben oder dich für einen anderen Beruf ausbilden lassen willst. Der reine Wechsel des Ausbildungsbetriebs im selben Beruf zählt allerdings nicht als Kündigungsgrund – hierfür brauchst du das Einvernehmen des Betriebs, also einen Aufhebungsvertrag. Die Kündigung muss schriftlich und nach der Probezeit unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
Ein Aufhebungsvertrag in der Ausbildung wirkt sich auf mehrere Bereiche aus. Diese Punkte solltest du vorher klären:
Wichtig: Melde dich rechtzeitig arbeitsuchend bei der Bundesagentur für Arbeit, wenn keine nahtlose Anschlusslösung in Sicht ist.
Mit diesen Schritten vermeidest du Fehler:
Kann ich meine Ausbildung jederzeit per Aufhebungsvertrag beenden? Ja. Ein Ausbildungsverhältnis kann jederzeit einvernehmlich per Aufhebungsvertrag beendet werden, unabhängig von Kündigungsfristen. Voraussetzung ist die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs.
Welche Form braucht der Aufhebungsvertrag in der Ausbildung? Er muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift geschlossen werden (§ 623 BGB, § 10 Abs. 2 BBiG). Die elektronische Form ist ausgeschlossen, sonst ist der Vertrag nichtig.
Müssen bei minderjährigen Azubis die Eltern unterschreiben? Ja. Bei minderjährigen Auszubildenden müssen die gesetzlichen Vertreter dem Aufhebungsvertrag zustimmen und mitunterschreiben.
Wie kann ich kündigen, wenn kein Aufhebungsvertrag zustande kommt? In der Probezeit jederzeit ohne Frist (§ 22 Abs. 1 BBiG). Danach mit vier Wochen Frist, wenn du den Beruf aufgibst oder wechselst (§ 22 Abs. 2 BBiG), oder fristlos bei wichtigem Grund.
Bekomme ich nach der Ausbildung Arbeitslosengeld? Das hängt von deinen Anwartschaftszeiten ab. Beendest du die Ausbildung ohne wichtigen Grund selbst, kann zusätzlich eine Sperrzeit nach § 159 SGB III drohen.
Habe ich Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis? Ja. Bei Beendigung der Ausbildung hast du Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis. Vereinbare im Aufhebungsvertrag am besten ein qualifiziertes, wohlwollendes Zeugnis.
Ein Aufhebungsvertrag ist der schnellste Weg, eine Ausbildung einvernehmlich zu beenden – ganz ohne Kündigungsfrist. Wichtig sind die Schriftform und, bei Minderjährigen, die Zustimmung der Eltern. Bedenke die Folgen für Berufsausbildungsbeihilfe und Arbeitslosengeld und kläre Zeugnis und Resturlaub vorher. Stimmt der Betrieb nicht zu, bleibt dir die Kündigung nach § 22 BBiG. Hol dir bei Kammer oder Gewerkschaft Rat.
Stand: Juni 2026. Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Du suchst einen neuen Ausbildungsplatz oder den Einstieg in einen anderen Beruf? Schau dich in der Jobbörse von meinestelle.de um.


**Das Wichtigste in Kürze** * Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – unabhängig von Kündigungsfristen und Kündigungsschutz. * Geht die Initiative von dir als Arbeitnehmer aus, droht fast immer eine Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III). * Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es beim Aufhebungsvertrag nicht – sie ist reine Verhandlungssache. * Der Aufhebungsvertrag bedarf zwingend der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). * Lass dir Bedenkzeit geben, hol dir Beratung und regle Arbeitszeugnis, Resturlaub und Freistellung vor der Unterschrift. Du willst deinen Job aus eigenem Antrieb verlassen und überlegst, ob ein Aufhebungsvertrag der schnellste Weg ist? Das kann sinnvoll sein – birgt aber Risiken, die viele unterschätzen. Vor allem beim Arbeitslosengeld kann ein Aufhebungsvertrag auf eigenen Wunsch teuer werden. In diesem Beitrag erfährst du, worauf du achten musst, wann eine Sperrzeit droht und wie du dich vor Nachteilen schützt. Falls du den Wechsel planst: In der [Jobbörse von meinestelle.de](https://meinestelle.de) findest du regionale Stellen, bevor du etwas unterschreibst.

**Das Wichtigste in Kürze** * **Sperrzeit:** Ein Aufhebungsvertrag führt grundsätzlich zu einer **Sperrzeit von zwölf Wochen** beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III), weil du deine Arbeitslosigkeit mit verursachst. * **Folge:** Die Sperrzeit kürzt deinen Anspruch zusätzlich um **ein Viertel der gesamten Anspruchsdauer**. * **Vermeidbar:** Mit einem **wichtigen Grund** – etwa einer drohenden betriebsbedingten Kündigung – lässt sich die Sperrzeit vermeiden. * **Abfindung:** Eine Abfindung von **0,25 bis 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr** ist im Regelfall unschädlich, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wird. * **Wichtig:** Melde dich **frühzeitig** arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit und unterschreibe nichts unter Druck. Dein Arbeitgeber legt dir einen Aufhebungsvertrag vor – und du fragst dich, was das für dein Arbeitslosengeld bedeutet? Zu Recht: Ein Aufhebungsvertrag kann dich bares Geld kosten, wenn du die Regeln nicht kennst. Denn anders als bei einer Kündigung beendest du das Arbeitsverhältnis hier freiwillig mit. Dieser Ratgeber zeigt dir, wann eine Sperrzeit droht, wie du sie vermeidest und worauf du vor der Unterschrift achten solltest. Wenn du dich beruflich neu orientieren möchtest, findest du passende Stellen in der [Jobbörse von meinestelle.de](https://meinestelle.de).

Die Probezeit ist die erste Hürde in einem neuen Arbeitsverhältnis. Sie dient dazu, dass sowohl du als Arbeitnehmer:in als auch dein Arbeitgeber prüfen könnt, ob die Zusammenarbeit langfristig sinnvoll ist. Für dich bedeutet das eine Phase voller Unsicherheiten: Du musst dich schnell in neue Aufgaben einarbeiten, ein Netzwerk aufbauen und zeigen, dass du den Anforderungen gerecht wirst. Gleichzeitig ist die Probezeit für Arbeitgeber die Gelegenheit, neue Mitarbeitende zu beobachten, ihre Fähigkeiten einzuschätzen und die Teamdynamik zu bewerten. Diese Phase ist besonders sensibel, weil dich eine Kündigung in der Probezeit überraschend treffen und finanzielle sowie psychische Auswirkungen haben kann. Anders als bei regulären Kündigungen gelten besondere Regelungen, die Fristen sind kürzer und der volle gesetzliche Kündigungsschutz greift noch nicht. Umso wichtiger ist es, dass du deine Rechte kennst, mögliche Risiken einschätzen kannst und weißt, welche Schritte du unternehmen kannst, falls eine Kündigung ausgesprochen wird.
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