Arbeitsvertrag im Minijob unterschreiben: Darauf solltest du 2026 achten

Arbeitsvertrag im Minijob: Was muss rein? (2026)

Das Wichtigste in Kürze

  • Verdienstgrenze 2026: Im Minijob darfst du durchschnittlich bis zu 603 Euro pro Monat verdienen – die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt.
  • Mindestlohn 2026: Auch im Minijob gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde.
  • Gleiche Rechte: Als Minijobber hast du grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Rechte wie andere Arbeitnehmer – etwa bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Schriftlicher Vertrag: Ein schriftlicher Minijob-Vertrag schützt beide Seiten; nach dem Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber die wesentlichen Bedingungen schriftlich festhalten.
  • Pflichtinhalte: Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsfrist gehören in jeden Vertrag.

Du startest einen Minijob und sollst einen Arbeitsvertrag unterschreiben – aber was muss da eigentlich drinstehen? Viele Minijobber unterschätzen, dass auch eine geringfügige Beschäftigung ein vollwertiges Arbeitsverhältnis ist. Du hast Rechte, und der Arbeitgeber hat Pflichten. Dieser Ratgeber erklärt dir, welche Inhalte in den Minijob-Vertrag gehören, welche Grenzen 2026 gelten und worauf du beim Unterschreiben achtest. Den passenden Minijob findest du übrigens in der Jobbörse von meinestelle.de.

Renate Wienkoop Veröffentlicht: 11.07.2026 6 Min. Lesezeit
Dokument zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mit Kalender, Stift und Textmarker als Symbol für Kündigungsfristen im Minijob.

Was ist ein Minijob – und welche Grenze gilt 2026?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Charakteristisch ist die Verdienstgrenze: Sie ist seit 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Da der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben wurde, liegt die monatliche Minijob-Grenze 2026 bei 603 Euro (zuvor 556 Euro). Im Jahr darfst du damit bis zu 7.236 Euro verdienen.

Rechnerisch bedeutet das: Bei Mindestlohn kannst du im Minijob maximal rund 43,38 Stunden pro Monat arbeiten (603 Euro geteilt durch 13,90 Euro). Verdienst du gelegentlich etwas mehr, ist das in begrenztem Rahmen erlaubt, solange der Jahresdurchschnitt die Grenze einhält. Ein Blick voraus: Für 2027 ist eine weitere Anhebung geplant, mit der die Verdienstgrenze voraussichtlich auf 633 Euro steigt.

Braucht ein Minijob einen schriftlichen Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag kann theoretisch auch mündlich geschlossen werden. In der Praxis ist ein schriftlicher Vertrag aber der Standard – und sinnvoll, weil er Klarheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber schafft. Hinzu kommt das Nachweisgesetz: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen und dir auszuhändigen. Das gilt ausdrücklich auch für Minijobber.

Dazu zählen unter anderem Beginn der Beschäftigung, Tätigkeit, Arbeitszeit, Höhe und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, Urlaub und Kündigungsfristen. Ein sauber formulierter Minijob-Vertrag erfüllt diese Pflicht in einem Dokument und schützt dich, falls es später Streit gibt. Als Vorlage helfen seriöse Muster, etwa von Kammern oder der Minijob-Zentrale – ein solches Muster solltest du aber immer an deine konkrete Tätigkeit anpassen.

Diese Inhalte gehören in den Minijob-Vertrag

Ein guter Vertrag ist konkret. Diese Punkte sollten geregelt sein:

PflichtinhaltWas darin steht
VertragsparteienName und Anschrift von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Beginn (und ggf. Ende)Datum des Arbeitsbeginns; bei Befristung das Enddatum
TätigkeitBeschreibung der Aufgaben und der Position
ArbeitszeitStunden pro Woche oder Monat, Lage der Arbeitszeit
VergütungStundenlohn (mind. 13,90 €) und Auszahlungstermin
UrlaubAnzahl der bezahlten Urlaubstage
KündigungsfristFristen für beide Seiten
Probezeitfalls vereinbart, Dauer und verkürzte Frist

Ein häufiger Punkt ist die Probezeit: Sie kann vereinbart werden, in der Regel mit einer verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen. Achte außerdem darauf, dass die Arbeitszeit klar geregelt ist – „nach Bedarf" ohne weitere Angaben ist rechtlich heikel und kann dazu führen, dass eine bestimmte Wochenarbeitszeit als vereinbart gilt.

Deine Rechte als Minijobber

Viele glauben, im Minijob gebe es weniger Rechte. Das stimmt nicht: Als Minijobber hast du grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Vollzeitbeschäftigte. Die wichtigsten:

  • Mindestlohn: Dir steht mindestens der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde zu.
  • Bezahlter Urlaub: Du hast Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die Zahl der Tage richtet sich danach, an wie vielen Tagen pro Woche du arbeitest.
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Bist du unverschuldet krank, zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen weiter – sobald das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen besteht.
  • Feiertagsbezahlung: Fällt ein Feiertag auf einen Tag, an dem du normalerweise gearbeitet hättest, wird er bezahlt. Der Arbeitgeber darf das nicht umgehen, indem er dich an einem freien Tag nacharbeiten lässt.
  • Kündigungsschutz und Fristen: Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen; eine willkürliche Kündigung ist nicht zulässig.

Diese Rechte stehen dir zu, egal ob sie im Vertrag ausdrücklich genannt sind oder nicht – sie ergeben sich aus dem Gesetz.

Person prüft mit einer digitalen Checkliste die wichtigsten Inhalte eines Minijob-Arbeitsvertrags auf einem Laptop.

Worauf du beim Unterschreiben achten solltest

Bevor du den Minijob-Vertrag unterschreibst, lies ihn in Ruhe durch. Prüfe vor allem:

  • Ist die Tätigkeit klar beschrieben?
  • Stimmt der Stundenlohn und liegt er mindestens beim Mindestlohn?
  • Ist die Arbeitszeit eindeutig (Stunden pro Woche/Monat)?
  • Sind Urlaub und Kündigungsfrist geregelt?
  • Gibt es eine Probezeit, und wenn ja, mit welcher Frist?

Stutzig werden solltest du, wenn der Lohn unter dem Mindestlohn liegt, wenn Urlaub komplett fehlt oder wenn die Arbeitszeit nur vage formuliert ist. In solchen Fällen lohnt sich Nachfragen oder Beratung – etwa bei einer Gewerkschaft. Bewahre eine unterschriebene Kopie des Vertrags gut auf.

Häufige Fragen zum Arbeitsvertrag im Minijob (FAQ)

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026? Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei durchschnittlich 603 Euro pro Monat. Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Im Jahr entspricht das bis zu 7.236 Euro.

Gilt im Minijob der Mindestlohn? Ja. Auch im Minijob gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde (Stand 2026). Ein niedrigerer Stundenlohn ist nicht zulässig.

Muss ein Minijob-Vertrag schriftlich sein? Ein schriftlicher Vertrag ist nicht zwingend für die Wirksamkeit, aber dringend zu empfehlen. Nach dem Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber die wesentlichen Bedingungen ohnehin schriftlich festhalten und aushändigen.

Habe ich als Minijobber Anspruch auf Urlaub? Ja. Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Zahl der Tage hängt davon ab, an wie vielen Tagen pro Woche du arbeitest.

Bekomme ich im Minijob Lohnfortzahlung, wenn ich krank bin? Ja. Bei unverschuldeter Krankheit zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen weiter, sobald das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen bestanden hat.

Welche Kündigungsfrist gilt im Minijob? Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen – grundsätzlich vier Wochen zum 15. oder Monatsende, in einer vereinbarten Probezeit zwei Wochen. Der Arbeitsvertrag kann abweichende Regelungen enthalten.

Fazit

Auch ein Minijob ist ein vollwertiges Arbeitsverhältnis mit klaren Rechten. Achte darauf, dass dein Vertrag Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsfrist regelt. 2026 gilt eine Verdienstgrenze von 603 Euro und der Mindestlohn von 13,90 Euro. Lies den Vertrag genau und bestehe auf den dir zustehenden Rechten – so startest du gut abgesichert.

Quellen

  • Minijob-Zentrale, Verdienstgrenze & Rechte 2026 — minijob-zentrale.de
  • Deutsche Rentenversicherung, Minijob-Verdienstgrenze steigt 2026 auf 603 Euro — deutsche-rentenversicherung.de
  • Bundesregierung, Mindestlohn 2026 — bundesregierung.de
  • Bundesministerium der Justiz, Nachweisgesetz (NachwG) — gesetze-im-internet.de

Stand: Juni 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Weiterlesen im Magazin:

Infografik mit den wichtigsten Bestandteilen eines Minijob-Arbeitsvertrags 2026: Verdienstgrenze, Mindestlohn, schriftlicher Vertrag, Pflichtinhalte, Probezeit und Arbeitszeit.

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