Zu den Aufgabenschwerpunkten, neben der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes, gehören
die Erstellung der mittelfristigen und jährlichen Prüfplanung zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erledigung der Prüfaufgaben und des wirtschaftlichen Einsatzes der zur Verfügung stehenden Ressourcen
die Festlegung von Prüfstandards zur Sicherung der Qualität der Prüfung sofern nicht rechtlich vorgegeben
die Berichterstattung gegenüber dem Rat, dem Rechnungsprüfungsausschuss, dem Bürgermeister
die Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes in den politischen Gremien sowie in Arbeitskreisen und Projektgruppen der Verwaltung