
Sie
Erforderlich
Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtung Maschinenbau oder Versorgungs- bzw. Energietechnik oder in einer angrenzenden Studienfachrichtung oder
dem Hochschulabschluss gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen
Bewerben können sich auch Techniker:innen oder Meister:innen mit staatlicher Anerkennung, die über einen Zeitraum von mindestens sechs Jahren Ingenieurstätigkeiten in mindestens zwei verschiedenen Bereichen ausgeübt haben.
als Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste
Aufgrund der Tätigkeit der Bundesbauabteilung Hamburg im militärischen Bereich sind im Hinblick auf die Nationalität Einschränkungen gegeben. Bewerbungen von Personen mit ausschließlich einer in der Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG genannten Staatsangehörigkeit können nicht berücksichtigt werden.
Vorteilhaft
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